GASTVERTRAG

Wie alle Verträge kann auch der Gastaufnahmevertrag nur mit Einverständnis beider Parteien gelöst werden.

Im einzelnen ergeben sich aus dem Gastaufnahmevertrag folgende Rechte und Pflichten: (Quelle: Mustervertrag DEHOGA)

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt - gleichgültig ob mündlich oder schriftlich - oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

3. Der Gastgeber (Vermieter) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.

4.a Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen.

4.b Die Kosten für den Gast betragen bei Storno, bzw. Nichtanreise:

  • Übernachtung mit Frühstück 80 %
  • Bei einer reinen Übernachtung 90% des vereinbarten Reisepreises(betrifft Ferienwohnungen, -häuser, Appartements)


5.a Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

5.b Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.

6. An- und Abreisetag gelten als ein Tag. Das Zimmer muss am Abreisetag bis 11 Uhr geräumt sein.

7. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Rottweil.

Bei frühzeitiger Stornierung kann eine kulante Regelung getroffen werden.


Wir wünschen Ihnen eine gute Anreise und einen angenehmen Aufenthalt!